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Lebensversicherung kündigen – warum das oft keine gute Idee ist!

Aktualisiert am: 22.07.2024

Immer mehr Versicherungsnehmer möchten ihre Lebensversicherung kündigen.

Der Hauskauf fällt teurer aus als erwartet, die Familie wächst, ein neues Auto muss her und der Familienhund benötigt wieder einmal einen Tierarztbesuch – die Gründe für die Kündigung sind deshalb in der Regel die hohen Kosten.

Gerade die Vertragskosten sorgen bei vielen Policen dafür, dass sie sich selbst über die gesamte Vertragslaufzeit nicht oder kaum lohnen.

Hinzu kommen fehlende Flexibilität und niedrige Zinsen. Mit dem „ewigen Widerruf“ gibt es eine attraktive Alternative zur oft teuren Kündigung des Vertrages – wir geben einen Überblick!

Lebensversicherung kündigen – Berechnung des Rückkaufswertes

Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, erhalten vom Versicherungsunternehmen den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Bei ihm handelt es sich um eine mathematisch berechnete Summe, die Sie anschließend auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) normierte Formel lautet:

Rückkaufswert = Summe der Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale

Dabei stellt die Stornopauschale eine Kündigungsgebühr, die der Versicherer selbst festlegen kann, dar. Sie wird im Vertrag entweder als fixer Betrag oder per Prozentsatz, der anschließend auf das Vertragsvermögen angewendet wird, berechnet. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, sind Sie aber gleichzeitig mit erheblichen Abschluss- und Verwaltungskosten konfrontiert. Denn sie hat der Versicherer bereits bei Abschluss des Vertrages berechnet und ist von einem entsprechend hohen Endkapital ausgegangen. Kündigen Sie die Police aber nun frühzeitig, stehen Vertragsvermögen und Kosten nicht mehr in einem guten Verhältnis.

Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, machen auf diese Weise häufig einen hohen Verlust. Denn die Abschluss- und Verwaltungskosten übersteigen die Summe der erhaltenen Überschüsse und Zinsen deutlich.

Widerruf vs. Kündigung: So holen Sie mehr aus Ihrer Lebensversicherung!

Eine Lebensversicherung zu kündigen führt in der Praxis häufig zu erheblichen Verlusten. Grund dafür sind die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die es daher entsprechend zu umgehen gilt. Eine Option hierfür ist der „ewige Widerruf“ von Versicherungsverträgen, den der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2014 (Urteil Az. IV ZR 76/11) für zulässig und rechtlich möglich erklärt hat.

Grund für die Möglichkeit des zeitlich unbeschränkten Widerrufs sind unwirksame Widerrufsbelehrungen, zu finden vor allem in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007. Hier haben Versicherer teilweise Informationen weggelassen oder den Kunden gar nicht erst eine entsprechende Belehrung zukommen lassen. Sie ist allerdings Voraussetzung für Beginn und Ende der einmonatigen Widerrufsfrist, was im Ergebnis dazu führt, dass diese Frist weder beginnen noch enden konnte!

Anders als beim Rückkaufswert, den Sie erhalten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, können Sie beim Widerruf mit einer hohen Auszahlung rechnen. Denn er unterscheidet sich rechtlich und tatsächlich deutlich vom Rückkauf der Police:

  • Der Versicherer muss alle eingezahlten Beiträge sowie die Ihnen zustehenden Überschüsse und Zinsen in voller Höhe auszahlen
  • Möglicherweise erhalten Sie zusätzlich Verzugszinsen, weil der Versicherer Ihre Beiträge ohne Rechtsgrundlage einbehalten hat. Der Widerruf führt dazu, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig gilt, sodass die entsprechende Rechtsfolge eintritt
  • Das Versicherungsunternehmen darf keine Kosten, vor allem keine Abschluss- und Verwaltungsgebühren oder eine Stornopauschale, vom Vertragsvermögen abziehen
  • Der Widerruf wird sofort wirksam. Anders als bei der Kündigung, müssen Sie nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres warten

Der Widerruf der Police ist für die meisten Kunden daher der attraktivste Weg, die Lebensversicherung aufzulösen. Sichern Sie sich eine Auszahlung, die mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt!

Lebensversicherung kündigen: Lassen Sie Ihren Vertrag rechtlich prüfen!

Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen – und hier möglicherweise viel Geld verlieren – sollten Sie den Vertrag rechtlich prüfen lassen. Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht ermitteln das Potenzial eines Widerrufs und vergleichen es mit der Summe, die Sie bei einer Kündigung des Vertrages erhalten würden. So können Sie eine rechtlich fundierte Entscheidung für oder gegen die Kündigung Ihrer Lebensversicherung treffen!

Bei vielen Anbietern tragen Sie dabei kein Kostenrisiko. Denn Sie zahlen nur ein Honorar, wenn durch den Widerruf auch tatsächlich eine höhere Auszahlung als bei einer vergleichbaren Kündigung herausspringt!