Die Hundesteuer – In diesen deutschen Städten ist sie besonders hoch

Aktualisiert am: 24.06.2024

Einen Hund als Haustier zu halten ist ein teures Unterfangen – neben den Anschaffungskosten kommen Futter, Spielzeuge, Tierarztkosten und Zubehör wie Hundekörbe hinzu. Durch die Hundesteuer holt sich auch der Staat seinen Teil von den Besitzern der Vierbeiner. Rund 400 Millionen Euro Hundesteuer werden jährlich eingenommen – in einigen Städten sind die Abgaben besonders hoch.

Was ist die Hundesteuer und warum muss ich sie abführen?

Die Hundesteuer gehört zu den sogenannten Aufwandsteuern, unter welche auch die Kfz- oder die Vergnügungssteuer fallen. Die Hundesteuer dient nicht dazu, direkt durch Hunde anfallende Mehraufwendungen zu decken. Sie wird also beispielsweise nicht verwendet, um Hundekot von den Wegen zu entfernen – dies muss der Halter selbst übernehmen. Die Steuer fließt wie viele andere in die Gemeindekasse und kann anschließend für viele Dinge verwendet werden, beispielsweise für Kindergärten oder den Bau von Straßen.

Es gibt jedoch Kosten, die direkt mit den Hunden in Verbindung stehen – insofern ist die Hundesteuer zumindest ein wenig besser nachvollziehbar. Beispielsweise für die Aufstellung von Hundekotbeutel-Spendern mit Mülleimern oder die Einrichtung von eingezäunten Hundeparks, besonders in den Innenstädten.

Zudem sollte die Hundesteuer die Menge der in einer Gemeinde lebenden Hunde begrenzen – das funktioniert allerdings eher weniger. Im Jahr 2020 lebte in jedem 5. Haushalt ein Hund, 2010 waren es noch nur 5,3 Millionen Vierbeiner im Land.  Experten zufolge steigt die Beliebtheit der Haustiere weiter.

Wann und wie viel Hundesteuer muss ich zahlen?

In den meisten deutschen Städten sind Hunde ab Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig – also nach der 13. Lebenswoche. Sobald ein Welpe einzieht, haben Besitzer also einige Wochen Zeit, diesen bei der Gemeinde / Stadt anzumelden. Auf der Internetseite der jeweiligen Städte finden sich hierzu genauere Informationen. Ebendiese Fristen gelten auch für die Ummeldung eines Hundes oder dann, wenn ein Hund aus dem Tierheim stammt.

Für die Anmeldung des Hundes sind je nach Stadt unterschiedliche Ämter zuständig. Eine kurze Recherche im Internet gibt jedoch Aufschluss darüber, ob Besitzer sich an das Finanzamt, das Steueramt oder die Stadtkämmerei wenden müssen. In den meisten Fällen ist eine Anmeldung per Telefon, Brief oder über ein Online-Formular möglich.

Die Angaben, die Besitzer zu ihrem Hund machen müssen, weichen von Stadt zu Stadt ab. Beispielsweise können hier die Fellfarbe, das Alter, das Geschlecht und die Rasse von Bedeutung sein. Nach der Anmeldung erhält der Besitzer einen Chip für das Halsband des Hundes, auf welchem eine Nummer eingeprägt ist, durch welche der Hund eindeutig steuerlich zugeordnet werden kann.

In diesen Städten ist die Hundesteuer am höchsten

Der eigene Wohnort hat großen Einfluss darauf, wie hoch die zu entrichtende Hundesteuer ist. Zudem spielt es eine Rolle, ob es sich um den ersten oder zweiten Hund im Haushalt handelt. Sogenannte „Listenhunde“ werden deutlich höher besteuert, mit Zahlungen von teils über 1.000 Euro pro Jahr. Ausgenommen von der Hundesteuer sind beispielsweise Rettungs- oder Begleithunde. In Deutschland

Beträgt die Hundesteuer aktuell im Durchschnitt 130 € pro Jahr.

Diese Städte langen bei der Hundesteuer besonders kräftig zu:

 

  • Mainz: Deutschlands Hundehauptstadt verlangt saftige 186 € für den ersten und 216 € für den zweiten Hund.

 

  • Bonn: In der Rheinmetropole kostet der erste Hund 162 € pro Jahr, für den zweiten Hund werden 210 € fällig.

 

  • Bremen: 150 € kostet hier der erste Vierbeiner im Haushalt im Jahr, der zweite Hund ist mit 150 € genauso teuer.

 

  • Nürnberg: Die Stadt in Franken verlangt 132 € für das erste Tier im Haushalt, der zweite Hund kostet dann noch einmal 132 €.

 

  • Hannover: Hier kostet der erste Hund 132 €, der zweite vierbeinige Freund verursacht noch einmal Steuern in Höhe von 240 €.

 

Hinzu kommen individuelle, teils sehr hohe Kosten für Listenhunde. In Berlin schlagen diese mit 840 Euro Hundesteuer pro Jahr schwer zu Buche. Einige Städte locken aber auch mit Angeboten: Wer in München einen Hundeführerschein absolviert, kann sich seit 2014 für ein Jahr von der Steuer befreien lassen.